Telefonwerbung mit Tastendruck
Die Bundesnetzagentur hatte im Februar einer neuen Form der Abzocke einen Riegel vorgeschoben. Ein Unternehmen hatte unaufgefordert Telefonkunden angerufen und diese aufgefordert, eine Taste an ihrem Telefon zu drücken. Zuvor erfolgte ein Gewinnversprechen, aber um denselben entgegennehmen zu können, sollte man eine Taste drücken. Damit wurde der Anrufer auf eine kostenpflichtige 0900 Servicerufnummer weitergeleitet. Die Umleitung erfolgte auch, wenn der Angerufene sein Telefon für Anrufe zu 0900 Nummern gesperrt hatte.
Die Bundesnetzagentur hatte per Verfügung die Machenschaften des Unternehmens verboten, weil die Weiterleitung zu Mehrwertdiensten in dieser Art und Weise nicht zulässig ist. Das Unternehmen reichte bei der Bundesnetzagentur Widerspruch ein. Das Verbot wurde trotzdem wirksam. Auch die Richter am Verwaltungsgericht in Köln lehnten den Eilantrag des Unternehmens ab. Schließlich solle der Verbraucher geschützt werden. Das Geschäftsmodell “Tastendruck” verstoße gegen das Telekommunikationsgesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Verwaltungsgericht Köln, Akt.: 11 L 307/08 vom 16.04.2008
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