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Neuer Bußgeldkatalog ab 1. Februar 2009

Jetzt wird wieder Kasse gemacht, denn ab dem 1. Februar 2009 gilt auf deutschen Straßen ein neuer Bußgeldkatalog. Noch schärfer, noch härter. Mit dem neuen Bußgeldkatalog will das

Bundesverkehrsministerium

ganz gezielt die Autofahrer abstrafen, die andere unnötig in Gefahr bringen. Gemeint sind Raser und Drängler sowie Alkoholsünder und Wiederholungstäter. Zu den Hauptursachen zählen gefährliche Überholvorgänge, zu hohe Geschwindigkeit, Vorfahrtverstöße und zu geringer Abstand.

 

Wie immer dienen die Änderungen im Bußgeldkatalog der Verkehrssicherheit, um Kasse machen geht es nicht. Zum Glück bleibt bei Verwarnungsgeldern, Parkverstößen und für die Dauer der möglichen Fahrverbote alles beim Alten.

Die neuen Bußgeldobergrenzen sind durch eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes legitimiert worden.

 

 

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Verkehrsverstoß

Bußgeld (EUR) bis 31.01.2009

Bußgeld (EUR) ab 01.02.2009

unangepasste Geschwindigkeit

50

100

Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot

40

80

Fehlverhalten auf Autobahnen (z.B. Wenden, Rückwärtsfahren, Vorfahrtsverletzung usw.)

40 - 150

70 - 200

zu geringer Abstand

40 - 250 (gestaffelt nach Geschwindigkeit und Abstand)

75 - 400 (gestaffelt nach Geschwindigkeit und Abstand)

Tempolimit missachtet (innerorts) *)

50 - 425 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung)

80 - 760 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung)

Tempolimit missachtet (außerorts) *)

40 - 375 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung)

70 - 600 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung)

keine Rücksichtnahme auf schwache Verkehrsteilnehmer

60

80

Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen

50

80

Fehlverhalten an Bahnübergängen

50 - 450

80 - 700

gefährliches Überholmanöver

40 - 125

Verdopplung der jeweiligen Bußgeldsätze (80 - 250)

Vorfahrt missachtet

50

100

Drogen und Alkohol am Steuer

250 (erster Verstoß)
500 (zweiter Verstoß)
750 (dritter Verstoß

500 (erster Verstoß)
1000 (zweiter Verstoß)
1500 (dritter Verstoß)

Null-Promille-Regel für Fahranfänger nicht eingehalten

125

250

Rote Ampel missachtet

50 - 200

90 - 360

Durchführung illegaler Kfz-Rennen

200 (Veranstalter)
150 (Teilnehmer)

500 (Veranstalter)
400 (Teilnehmer)

Fahren mit nicht verkehrssicheren Kfz

50 - 150

80 - 270

Überladung um mehr als 5 Prozent (Lkw)
bzw. 20 Prozent (Pkw)

50 - 200 (Fahrzeugführer Lkw)
75 - 225 (Fahrzeughalter Lkw)

50 - 125 (Pkw)

80 - 380 (Fahrzeugführer Lkw)
140 - 425 (Fahrzeughalter Lkw)

95 - 235 (Pkw)

Lkw-Sonntagsfahrverbot nicht eingehalten

40 (Fahrer)
200 (Halter)

75 (Fahrer)
380 (Halter)