Neuer Bußgeldkatalog ab 1. Februar 2009
Jetzt wird wieder Kasse gemacht, denn ab dem 1. Februar 2009 gilt auf deutschen Straßen ein neuer Bußgeldkatalog. Noch schärfer, noch härter. Mit dem neuen Bußgeldkatalog will das
ganz gezielt die Autofahrer abstrafen, die andere unnötig in Gefahr bringen. Gemeint sind Raser und Drängler sowie Alkoholsünder und Wiederholungstäter. Zu den Hauptursachen zählen gefährliche Überholvorgänge, zu hohe Geschwindigkeit, Vorfahrtverstöße und zu geringer Abstand.
Wie immer dienen die Änderungen im Bußgeldkatalog der Verkehrssicherheit, um Kasse machen geht es nicht. Zum Glück bleibt bei Verwarnungsgeldern, Parkverstößen und für die Dauer der möglichen Fahrverbote alles beim Alten.
Die neuen Bußgeldobergrenzen sind durch eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes legitimiert worden.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
|
Verkehrsverstoß |
Bußgeld (EUR) bis 31.01.2009 |
Bußgeld (EUR) ab 01.02.2009 |
|
unangepasste Geschwindigkeit |
50 |
100 |
|
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot |
40 |
80 |
|
Fehlverhalten auf Autobahnen (z.B. Wenden, Rückwärtsfahren, Vorfahrtsverletzung usw.) |
40 - 150 |
70 - 200 |
|
zu geringer Abstand |
40 - 250 (gestaffelt nach Geschwindigkeit und Abstand) |
75 - 400 (gestaffelt nach Geschwindigkeit und Abstand) |
|
Tempolimit missachtet (innerorts) *) |
50 - 425 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung) |
80 - 760 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung) |
|
Tempolimit missachtet (außerorts) *) |
40 - 375 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung) |
70 - 600 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung) |
|
keine Rücksichtnahme auf schwache Verkehrsteilnehmer |
60 |
80 |
|
Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen |
50 |
80 |
|
Fehlverhalten an Bahnübergängen |
50 - 450 |
80 - 700 |
|
gefährliches Überholmanöver |
40 - 125 |
Verdopplung der jeweiligen Bußgeldsätze (80 - 250) |
|
Vorfahrt missachtet |
50 |
100 |
|
Drogen und Alkohol am Steuer |
250 (erster Verstoß) |
500 (erster Verstoß) |
|
Null-Promille-Regel für Fahranfänger nicht eingehalten |
125 |
250 |
|
Rote Ampel missachtet |
50 - 200 |
90 - 360 |
|
Durchführung illegaler Kfz-Rennen |
200 (Veranstalter) |
500 (Veranstalter) |
|
Fahren mit nicht verkehrssicheren Kfz |
50 - 150 |
80 - 270 |
|
Überladung um mehr als 5 Prozent (Lkw) |
50 - 200 (Fahrzeugführer Lkw) 50 - 125 (Pkw) |
80 - 380 (Fahrzeugführer Lkw) 95 - 235 (Pkw) |
|
Lkw-Sonntagsfahrverbot nicht eingehalten |
40 (Fahrer) |
75 (Fahrer) |